5. Beiträge der Sozialversicherung

Hörgeräte können abhängig vom Grad der vorliegenden Hörbeeinträchtigung zum Teil durch die Sozialversicherung finanziert werden. Leistungen der IV und AHV ab 1. Juli 2011:

Tarif IV
Pauschale monaural (inkl. Nachfolgekosten über 6 Jahre)           840.00
Pauschale binaural (inkl. Nachfolgekosten über 6 Jahre)           1'650.00

Tarif AHV
Pauschale monaural (inkl. Nachfolgekosten über 5 Jahre)           630.00
An das zweite Hörgerät zahlt die AHV keinen Beitrag.

Für MV/SUVA Kunden bleibt der Tarifvertrag vom 1. Januar 2010 weiterhin bestehen.

Im Tarif der IV (SUVA/MV) bezahlt der Kostenträger frühestens nach 6 Jahren erneut einen Beitrag. Im Tarif der AHV bezahlt der Kostenträger frühestens nach 5 Jahren erneut einen Beitrag. Der Tarif der IV beinhaltet eine „einfach und zweckmässige Versorgung“. Selbstverständlich können Sie sich, bei Übernahme der Mehrkosten auch Hörsysteme anpassen lassen, welche über den Beiträgen der Kostenträger liegen.